alex72 0 Report post Posted May 29, 2008 Hallo,habe mich mal wegen einer Datenschutzerklärung bei der Konkurrenzgeschaut und siehe da, alle mir bekannten Seiten habe die gleicheDatenschutzerklärung. Theoretisch könnte ich die auch so übernehmen oder?Im Grunde sind die doch alle gleich.danke........gruss alex72 Quote Share this post Link to post Share on other sites
TTlong 0 Report post Posted May 29, 2008 Wenn du einfach so irgendwelche Texte kopierst, machst du dich selbstverständlich strafbar, ganz gleich ob die Erklärung(en) auf vielen Seiten (nahezu) identisch sind. Auch wenn die Chance "erwischt" zu werden, sehr gering sein dürfte, rate ich dir davon ab.Mein absoluter Favorit ist http://luebeckonline.comKostet dich einmalig 30,- €, dafür bekommst du aber unbegrenzten Zugriff auf alle Mustervorlagen, die du verwenden kannst.Gruß TTlong Quote Share this post Link to post Share on other sites
alex72 0 Report post Posted May 29, 2008 Danke,dann stelle ich halt ein paar Sätze um. Und wenn die anderen diese auch von den Mustervorlagen haben Bzw. wer will mir nachweisen, ob ich es irgendwo abgeschrieben habeoder es von einer Mustervorlage habe wenn eh alle gleich sind. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sascha Ahlers 0 Report post Posted May 29, 2008 http://www.law-blog.de/203/datenschutzerklaerung-webseite/ Quote Share this post Link to post Share on other sites
kivat 0 Report post Posted May 29, 2008 Dafür gibt es das Urheberrecht Quote Share this post Link to post Share on other sites
TSc 0 Report post Posted May 29, 2008 QUOTE (alex72 @ Do 29.05.2008, 08:22) Bzw. wer will mir nachweisen, ob ich es irgendwo abgeschrieben habe Wenn es gleich ist ist die Beweislage ziemlich eindeutig.Zumindest haben die Gerichte es bisher so gehandhabt. QUOTE (alex72 @ Do 29.05.2008, 08:22) Bzw. wer will mir nachweisen... es von einer Mustervorlage habe wenn eh alle gleich sind. Der Anbieter der Mustervorlage der keinen Zahlungseingang von dir hat. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Lenny 0 Report post Posted May 29, 2008 QUOTE (kivat @ Do 29.05.2008, 11:49) [...] Urheberrecht Ein interessantes Stichwort. Vorausgesetzt, wenn die Datenschutzerklärung eine gewisse schöpferische Höhe aufweist. Bei solchen Texten bezweifle ich, da man als Nichtjurist oft Mustertexte benutzt... Quote Share this post Link to post Share on other sites
TSc 0 Report post Posted May 29, 2008 Dann liegt das Urheberrecht immer noch beim Schöpfer des Mustertextes, der sein Recht auch einklagen kann... Quote Share this post Link to post Share on other sites
alex72 0 Report post Posted May 29, 2008 Ja schon klar, die Mustervorlagenanbieter müßen ja auch von etwas leben.Was ist mit dem Beispiel von Sascha Ahlers (law-blog.de). Dafür bezahltman ja auch nichts. Und ich glaube nicht das alle sich dafür einen Anwalt beauftragenoder irgendwelche Mustervorlagen kaufen Nun gut, wenn man für 30€ diese Vorlagen bekommt, dann werde ich da wohlzuschlagen und dann habe ich meine Ruhe (Quittung kommt in den Safe).Danke euch Quote Share this post Link to post Share on other sites
PH 18 Report post Posted May 29, 2008 QUOTE (TSc @ Do 29.05.2008, 13:23) Dann liegt das Urheberrecht immer noch beim Schöpfer des Mustertextes, der sein Recht auch einklagen kann... Nein - Wenn der Text nicht die notwendige schöpferische Tiefe aufweist, kann man auch kein Urheberrecht einklagen.Für juristische oder technische Texte dürfte es kein Urheberrecht geben, ausser besagter Text weicht derart vom Standard ab, dass er wieder kreativ und schöpferisch ist.Siehe auch hier:http://www.irights.info/index.php?id=33Ausserdem: die IHK Frankfurt rät von der Übernahme fremder AGB ab, aber nicht weil es illegal wäre - man darf also annehmen, dass es gestattet ist:http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mus...gmbh/index.htmlundNach gültiger Rechtssprechung in der Schweiz - Suisse -Svizzera sind AGB nicht urheberrechtlich geschützt [Source: Me Gérald Page, Lalive Suisse].(danke René Weber, der sich hier übrigens nicht mehr blicken lässt?) Quote Share this post Link to post Share on other sites
alex72 0 Report post Posted May 29, 2008 Ich möchte schon alles richtig machen, nur wenn ich sehe das sich die ganzeKonkurrenz irgendwie kopiert (AGB, Datenschutz etc.), finde ich es blöd hundertevon Euros für einen Anwalt auszugeben und ich am Ende das gleicheda stehen zu haben und nur wenn es doch mal geprüft wird ich sagen kann "momentdas habe ich vom Anwalt XY". Nur mal so am Rande. Das witzige an der Sache ist, das meine Kunden zu 90% nicht deutschsprachig sind und weder mit den AGB noch mit derDatenschutzerklärung etwas anfangen können. Danke Quote Share this post Link to post Share on other sites
Han Jin 0 Report post Posted May 29, 2008 QUOTE Nur mal so am Rande. Das witzige an der Sache ist, das meine Kunden zu 90% nichtdeutschsprachig sind und weder mit den AGB noch mit derDatenschutzerklärung etwas anfangen können. rolleyes.gif Na denn ... -> schreib noch rein, dass Du die Daten an Dritte weiterverkaufen darfst. Was auch sonst nicht verboten ist, sowahr der User der Erklärung zustimmt.Angenommen, Du hast geniale Informationen zum Download / bereitgestellt (z.B. PDF - Memberbereich) für registrierte User / Empfang per E-Mail.Schreib "fett" darunter, Daten weiterzugeben. Die Erfolgsquote dürfte immer noch recht hoch sein, da viele User sich schlichtweg keine Gedanken darüber machen. Diese Daten verkauft man - bätsch ^^ Das Beste:"Es werden Cookies usw ..." Wenn man die Cookies im Browser löscht und ein paar Sites aufruft, hat man locker 20 neue Cookies - zugestimmt hat man da nirgends. Es spricht nichts dagegen, etwas für die Erklärungen zu zahlen. Es ist eine wichtige Information für Besucher der Site und sichert Dich ab. Zumal etwa jano.law quasi für die Richtigkeit garantiert und man die Datenschutzerklärung auch einzeln kaufen kann. QUOTE Ich möchte schon alles richtig machen, nur wenn ich sehe das sich die ganzeKonkurrenz irgendwie kopiert (AGB, Datenschutz etc.)... Das kann man nicht wissen (jedoch die Wahrscheinlichkeit ertappt zu werden ist gering). Einfach so kopieren würd ich mal gar nichts im Netz. Auch wenn die Schöpfungshöhe gering ist und viele Sätze gleich klingen, ist das Ganze 100% schutzwürdig (und Sätze umschreiben wirkt selten so prägnant).Da wägt man zwischen Zeitaufwand für das Nachmachen, Strafe bei "Klau" und den Erwerb ab.aus Law-B.logQUOTE [...] * Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse) [...]Diese Daten sind für (Anbieterin) nicht bestimmten Personen zuordenbar.Übernimmt man dies blind und will einen "Angreifer" dingfest machen, hat man doch schlechte Karten (, oder ?)Z.B. registriert man sich mit echtem Namen und hackt das System zu Brei. Ja, zuordnen darf man dann nicht ... Quote Share this post Link to post Share on other sites
alex72 0 Report post Posted May 30, 2008 Danke sehr.Janolaw, oder wie die heissen hatte ich mal angeschrieben und bis heutekeine Antwort bekommen. Falls ihr noch ein paar andere Tipps hat gerne. Quote Share this post Link to post Share on other sites
Sascha Ahlers 0 Report post Posted May 30, 2008 QUOTE (hajue @ Fr 30.05.2008, 01:39)[...]aus Law-B.logQUOTE [...] * Hostname des zugreifenden Rechners (IP Adresse) [...]Diese Daten sind für (Anbieterin) nicht bestimmten Personen zuordenbar.Wenn wir schon bei der Wortklauberei sind, sollte man auch schon richtig Zitieren, denn diese Aussage gilt dafür:QUOTE [...] (Anbieterin) erhebt und speichert automatisch in ihren Server Log Files Informationen, die Ihr Browser an uns übermittelt. Dies sind: [...]Und zu den Logdaten: Wer ist denn Anbieter? Der Websitebetreiber ist Anbieter und kann es nicht zuordnen, aber der entsprechende ISP kann es (oftmals) wieder zuordnen.Wenn man es selber zuordnen kann, dann darfste auch nicht die Daten speichern, also ist hier eine gewisse Grauzzone sowieso vorhanden. Wobei ich mich frage, ob in Deutschland überhaupt noch die IP-Adresse mitgeloggt werden darf bei einen Webseitenzugriff. Da gab es doch auch mal eine Diskussion drüber.Auch ist AGB nicht gleich Datenschutzerklärung, der Vergleich ist relativ weit voneinander entfernt.Die normalen Datenschutzmuster gelten sowieso nur für Websites die normale Webserverlogdaten (bspw. Apache Common Log) verwenden, und nicht diese über Drittanbieter auswerten, oder komplexere Logtools verwenden.BTW: ich denke bei solchen Rechtsvorlagen ist oft eine schöpferische Höhe erreicht wird, weil diese sich oftmals nicht nur an Gesetztestexten, sondern auch an Gesetzteskommentaren und Gerichtsurteilen ausgerichtet werden. Das Mustertexte nicht stumpf 1 zu 1 kopiert werden, sollte eigentlich bekannt sein, deswegen nennt es sich ja auch Muster und nicht Universallösung.Gruß,Sascha Quote Share this post Link to post Share on other sites
alex72 0 Report post Posted June 2, 2008 Hi, danke an alle.Ich werde mir wohl jetzt doch bei Jan_law.de was besorgen. Die haben wohlfür einen guten Kurs alles was ich brauche in einem Paket (keine Mustervorlagen,sondern Individuell, AGB, Wiederruf, Datenschutz, Impressum). Man kann sich das runterladen und dann irgendwelche Fragen abarbeiten. Denke mal damit bin ich auf der sicheren Seite und kostet nicht die Welt. Quote Share this post Link to post Share on other sites
alex72 0 Report post Posted June 12, 2008 Hallo nochmal,so ich habe nun das gesamte Paket hier, bloß das Problem ist das ichAGB zwar für den Verkauf von Waren habe, aber keins für meine Downloads ,das bietet jan.law nicht an.Wo kriege ich die jetzt her? Quote Share this post Link to post Share on other sites