Johannes T 98 Report post Posted April 15, 2018 (edited) Ein Reiservermittler darf seine Haftung für eine falsche oder irreführende Beschreibung der Reiseleistungen auf seiner Internetseite nicht generell ausschließen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Comvel GmbH entschieden, die das Reiseportal weg.de betreibt. Gefunden auf: https://www.vzbv.de/pressemitteilung/reiseportal-haftet-fuer-falsche-angaben Die Frage die sich bei diesem Urteil stellt ist ja auch folgende: Ist ein solcher Schadensersatzanspruch dann auch bei anderen Geschäftsfeldern und Produktbereichen durchsetzbar? Edited April 15, 2018 by Johannes T Share this post Link to post Share on other sites
Tuck 1 Report post Posted August 14, 2018 Eigentlich haftet doch jeder für seine Angaben auf seiner Webseite, aus diesem Grund ließt man ja auch immer und überall, dass zum Beispiel Abbildungen von dem Produkt abweichen können. Ist wahrscheinlich so eine Teilabsicherung, aber bei den Preisen sollte es keine Veränderung geben und wenn noch weitere Kosten anfallen, sollte man das auch angeben. Ich habe mir jetzt die Pressemitteilung nur überflogen und stimme dem zu. Vielleicht sollte man sich auch mal bei einem mal https://www.internet-gutachter.de/ beraten lassen, damit man nicht in so eine Forderung fällt. 1 Share this post Link to post Share on other sites
arnego2 133 Report post Posted August 15, 2018 On 8/14/2018 at 16:27, Tuck said: Eigentlich haftet doch jeder für seine Angaben auf seiner Webseite, aus diesem Grund ließt man ja auch immer und überall, dass zum Beispiel Abbildungen von dem Produkt abweichen können. Wie kommst du darauf? Im Bereich SEO ist es nicht so, da wird versprochen was keiner halten kann (erste Plätze in Google z.B.) Share this post Link to post Share on other sites
-CH- 49 Report post Posted August 16, 2018 Vor 19 Stunden, arnego2 said: Wie kommst du darauf? Im Bereich SEO ist es nicht so, da wird versprochen was keiner halten kann (erste Plätze in Google z.B.) Tuck hat seinen Beitrag sorgfältig begründet. Sein Beitrag ist zum Thema Haftung. Nur weil viele falsche Versprechungungen machen, heisst das noch lange nicht, dass sie nicht dafür haften. - Ich glaube, es ist nicht generell schädlich, auf den zitierten Beitrag einzugehen und beim Thema zu bleiben. 1 Share this post Link to post Share on other sites
arnego2 133 Report post Posted August 17, 2018 On 8/16/2018 at 12:15, -CH- said: ... und beim Thema zu bleiben. Jupp und dazu hatte Johannes On 4/15/2018 at 18:37, Johannes T said: Die Frage die sich bei diesem Urteil stellt ist ja auch folgende: Ist ein solcher Schadensersatzanspruch dann auch bei anderen Geschäftsfeldern und Produktbereichen durchsetzbar? nachgefragt. Unser Tuck ist IMO nur hier um seine Links unterzubringen. Wäre ja schön wenn ich mich irre. Time will tell. Share this post Link to post Share on other sites