Das Google Speed Update
Thematisch wurde die letzte Woche vom bevorstehenden „Google Speed Update“ beherrscht. In einem Google Webmasters Hangout wurde verkündet, dass sich bereits kleine Geschwindigkeitsoptimierungen auf das Ranking einer Seite auswirken können. Anfang des Jahres wurde noch gesagt, dass das Update nur besonders langsame Seiten betreffe.
Inzwischen hat John Müller
klargestellt, dass das Update tatsächlich nur langsame Seiten betreffe und keine Auswirkungen auf bereits gut optimierte Seiten haben soll.
Ab diesem Monat warnt Chrome vor nicht verschlüsselten Seiten
Diesen Juli soll Chrome 68 erscheinen. Eine lang angekündigte Neuerung darin ist, dass Nutzer von dieser Version an grundsätzlich gewarnt werden, wenn sie nicht verschlüsselte Seiten besuchen. Bislang ist das nur der Fall, wenn auf einer nicht verschlüsselten Seite sensible Informationen, wie bspw. Kreditkarteninformationen, abgefragt werden.
Es fragt sich, ob man bei Google hier nicht über das Ziel hinausschießt. Denn wer herkömmliche HTTP-Seiten lediglich zum Lesen aufruft und dort keine persönlichen Daten eingibt, ist eigentlich keinem Sicherheitsrisiko ausgesetzt.
Google AdWords und Doubleclick wird zu „Google Ads“
Von wegen Sommerloch: Bei der Suchmaschinenwerbung von Google bahnt sich eine größere Veränderung an – jedenfalls nach außen hin. Denn zum 24. Juli werden „Google AdWords“ und „Doubleclick“ unter dem neuen Namen „Google Ads“ zusammengefasst. Für AdWords-Nutzer soll sich dabei außer dem Namen nichts ändern. Die Navigation im Backend, Berichte und die Kampagnenleistungen bleiben unverändert.
Ein-Sterne-Bewertungen möglicherweise nicht immer zulässig
Das Landgericht Lübeck hat
entschieden, dass Google eine Ein-Sterne-Bewertung löschen muss. Ein Arzt hatte geklagt, weil er von einem Nutzer, der offenbar kein Patient seiner Praxis ist, ohne weitere Begründung eine Bewertung von einem Stern aus fünf erhalten hat. In erster Instanz bekam noch Google Recht, in zweiter der Kläger. Ob man seitens Google Revision eingelegt hat, ist bislang nicht bekannt. Bereits im Januar hatte das Landgericht Hamburg
ebenfalls so geurteilt, hier wurde eine Gaststätte mit nur einem Stern ohne Kommentar bewertet.