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Neues Feature in der mobilen Google-Suche

„People search next“ heißt das neue Feature in der mobilen Suchanfrage bei Google. Bereits beim letzten Search-On-Event von Google wurden Neuerungen in den SERPs angekündigt. Eine davon haben jetzt mehrere Twitter-User entdeckt: Neben den bekannten Abschnitten wie „People also ask“ oder „Related Searches“, taucht jetzt außerdem die Rubrik „People search next“ auf. Hier werden Schlagworte vorgeschlagen, nach denen andere Nutzer als nächstes gesucht haben. Die neue Funktion ist sogar vor den oben genannten Boxen platziert und erscheint beim Scrollen nach den ersten Top-Ergebnissen der organischen Suche. Deutsche Suchergebnisse sind davon noch nicht betroffen, bislang hat Google das Feature nur in englischsprachigen Ländern ausgerollt.

https://t3n.de/news/google-serp-mobil-neue-features-1447355/

Google testet erneut Favicons – diesmal in Text Ads

Bei Google Ads sind nun Favicons in den Suchvorschlägen zu sehen. Diese Beobachtung teilte ein SEO-Experte via Twitter. Ginny Marvin von Google antwortete daraufhin öffentlich, dies sei Bestandteil einer Testreihe, die den Usern helfen soll „Marken oder Werbetreibende, die mit den Suchanzeigen verknüpft sind, leichter zu identifizieren“. In dem Post war ein Pizza-Icon neben der URL und Ad-Markierung einer Essenslieferkette platziert. Die Favicons waren bereits 2013 unter AdSense eingeführt worden, 2020 tauchten sie erstmals in der mobil-generischen Suche bei Google auf. Die Funktion kann durch ihre Anpassung an organische Listings dazu beitragen, dass Ads in SERPs natürlicher wirken.

https://onlinemarketing.de/sea/google-testet-favicons-text-ads

Facebook-Namen: Alte Pseudonyme weiterhin erlaubt

Wer bei Facebook unter einem Pseudonym angemeldet ist, darf diesen Nutzernamen behalten – sofern der Account vor 2018 erstellt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Facebook-User nicht dazu verpflichtet sind, ihren Klarnamen anzugeben oder bereits existierende Pseudonyme aufgeben zu müssen. Vor vier Jahren wurden die Accounts von zwei Usern gesperrt, da laut Facebook ihre offensichtlich erfundenen Namen nicht den Nutzungsbedingungen entsprachen. Das BGH entschied hierbei nach alter Rechtslage. Aufgrund eines neuen EU-Gesetzes gilt dies jedoch nur für Altfälle.

https://www.rnd.de/politik/facebook-muss-profile-ohne-klarnamen-hinnehmen-4TOEG2OZO5BITPJLUOZY4FQ5NE.html

Bild: myhq-workspaces / unsplash.com

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