BGH: Werbeblocker sind zulässig

von Jochen Moschko

Kategorie(n): News Datum: 20. April 2018
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Werbeblocker grundsätzlich zulässig sind. Konkret ging es um die Software „AdBlocker Plus“. Diese filtert bestimmte Werbeanzeigen beim Besuch einer Website heraus und unterdrückt deren Anzeige. Werbeanbieter können erreichen, dass ihre Anzeigen in eine Whitelist aufgenommen und somit wieder angezeigt werden – gegen Bezahlung an den Hersteller der Software – allerdings werden diese nur dann in die Whitelist aufgenommen, wenn sie dessen Richtlinien entsprechen. Gegen dieses Geschäftsmodell ging der Axel Springer-Verlag vor und der Fall landete jüngst vor dem BGH. Letzterer hat nun entschieden, dass die Software nicht unlauter sei (Aktenzeichen I ZR 154/16). Das Urteil hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Jedenfalls überrascht das Urteil, zumal sich die meisten Verlage seit einiger Zeit in einer Umbruchphase vom klassischen Printgeschäft hin zu Onlineangeboten befinden. Diese finanzieren sich meistens über Werbung. Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Plattform und für guten Journalismus sind Werbeeinnahmen von essentieller Bedeutung. Jetzt haben Betreiber von Onlineangeboten vorerst leider nur eine Möglichkeit: Nutzer mit aktivem Werbeblocker auszusperren und diese zu bitten, den Werbeblocker zu deaktivieren – oder ihnen alternativ einen kostenpflichtigen Zugang oder ein Abonnement anzubieten.