Bing erweitert sein "Recht auf Vergessen"

von Michael Schöttler

Kategorie(n): News Datum: 19. August 2016

Bing nimmt URLs aus dem Index

Suchmaschinen haben in Europa viel mit dem "Recht auf Vergessenwerden" zu tun. Das bedeutet, dass Menschen bestimmte Informationen über sich selbst nicht mehr im Index sehen möchten. Und Google, Bing und Co sind dann dafür verantwortlich, dass diese Informationen nicht mehr gefunden werden können. Bing geht hier nun aktuell einen Schritt weiter, als bisher. In der Vergangenheit war es so, dass die entsprechenden Details auf den jeweiligen regionalen Bing-Versionen aus dem Index genommen wurden. Doch künftig gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen auch für die internationale Bing.com Variante. Sucht jemand mit Bing.com - oder jeder anderen Bing Version - aus dem Land, aus dem der Antrag auf das Vergessen gestellt wurde, dann wird Bing dies anhand von Signalen wie der IP Adresse merken und das entsprechende Ergebnis von allen Suchergebnisseiten entfernen. Dies gilt auch rückwirkend für alle Anträge, denen bereits stattgegeben wurde. Fraglich ist dann natürlich immer noch, was mit Suchenden geschieht, die ihren Aufenthaltsort verschleiern. Hier wird entsprechend noch einiges zu tun sein, um das Recht auf Vergessenwerden so durchzusetzen, dass es den Betroffenen auf jeden Fall weiterhilft. Wir sind gespannt, wie die nächsten Schritte auf diesem Gebiet aussehen werden.