Medienberichte: Weitere Warnungen ab Chrome 71

von Jochen Moschko

Kategorie(n): News Datum: 15. November 2018
Laut Medienberichten soll Googles Webbrowser „Chrome“ ab Version 71 nun auch vor Seiten warnen, auf denen Bezahlinformationen nicht deutlich genug dargestellt werden oder gänzlich fehlen. Dazu soll beispielsweise zählen, wenn Zahlungshinweise in grauer Schrift dargestellt werden und dadurch schlecht lesbar oder diese zu schlecht verständlich formuliert sind. Seitenbetreiber sollen über die Google Search Console informiert werden, wenn ihre Seiten davon betroffen sind.

Ein zweischneidiges Schwert

Dass die Betreiber betroffener Seiten von Google informiert werden, ist natürlich zu begrüßen. So erhalten sie die Möglichkeit, den beanstandeten Makel zu korrigieren. Ebenso zu begrüßen ist die Intention dieser geplanten Funktion, mit welcher verhindert werden soll, dass Nutzer ungewollt in Abofallen & Co. tappen. Auf der anderen Seite bleibt aber ein theoretisches Restrisiko, dass auch Warnungen bei Seiten angezeigt werden, die nach geltendem Recht einwandfrei sind, an denen sich Google aber dennoch stößt – beispielsweise wenn der Zusammenhang zwischen Zahlhinweis und Abschlussbutton aus Googles Sicht nicht eindeutig genug ist oder die Schrift als schlecht lesbar interpretiert wird, obwohl ein normaler User damit keine Schwierigkeiten hätte. In diesem Fall könnten deren Betreiber Umsatzeinbußen erleiden, obwohl sie rechtlich alles richtig gemacht hätten. Eigentlich sollte diese Entscheidungsbefugnis in den Händen der Justiz liegen und nicht in denen eines Konzerns.

Fazit

Hoffen wir, dass solche Fälle nicht auftreten werden und der Filter stattdessen wirklich nur vor Seiten warnen wird, auf denen Nutzer tatsächlich auf unlautere Weise um ihr Geld gebracht werden sollen. Denn das wäre er eine sinnvolle Zusatzfunktion. Seit Chrome 68 warnt Google Chrome Nutzer bereits grundsätzlich vor Seiten, die nicht verschlüsselt sind – selbst wenn es sich um rein informative Seiten handelt, auf denen gar keine Daten abgefragt werden und bei deren Besuch somit auch gar kein Sicherheitsrisiko besteht.