Die neue Google Bildersuche gibt es jetzt auch in Deutschland

von Oliver Engelbrecht

Kategorie(n): News Datum: 8. Februar 2017

In Deutschland lange gewartet

Schon vor über drei Jahren hat Google international ein Update der Bildersuche ausgerollt. In einem Land hatte der Konzern bislang jedoch davon abgesehen, eine Anpassung an das internationale System vorzunehmen: in Deutschland. Doch nun hat Martin Mißfeld entdeckt, dass die neue Bildersuche auch bei uns live gegangen ist. Auf den ersten Blick sieht alles normal aus. Sucht man nach einem Schlagwort, erscheinen die Bilder als Thumbnails. Doch klickt man auf einen dieser Thubnails, so wird man nun nicht mehr direkt auf die entsprechende Zielseite weitergeleitet. Vielmehr öffnet sich das Bild innerhalb der Google Bildersuche auf einem schwarzen Hintergrund. neue BildersucheRechts vom Bild gibt es dann die Möglichkeit, mit einem weiteren Klick auf die Zielseite zu gelangen - das Gleiche passiert, wenn man noch einmal auf das Bild selbst klickt. Doch ist das noch nötig, wenn das Bild schon so groß vor einem ist, dass man es perfekt erkennen kann? Das Problem, das viele mit der Bildersuche haben, ist folgendes: Google leitet den Nutzer nicht mehr auf die Zielseite weiter, sondern zeigt einfach das Originalbild innerhalb seines eigenen Angebots. Ähnlich wie mit AMP (wo die Inhalte bei Google zwischengespeichert werden) ist also ein Besuch der Website selbst nicht mehr nötig. Ingo Henze hat das Ganze in einem Video anschaulich dargestellt:

Wie ist der rechtliche Stand?

Rechtlich gesehen ist das Vorgehen von Google in der Bildersuche problematisch. Denn das deutsche Urheberrecht ist ein sehr starkes. Deshalb hat es wohl auch so lange gedauert, bis die neue Bildersuche nun auch in Deutschland an den Start gegangen ist. Grundsätzlich kristallisieren sich aktuell zwei Positionen heraus. Auf der einen Seite stehen Verteidiger des Urheberrechts, wie zum Beispiel Martin Mißfeld, die schon seit Ende 2013 gegen die neue Bildersuche protestieren. Sie sind der Meinung, dass Google klar gegen das deutsche Urheberrecht verstößt, da der Konzern die Bilder praktisch von allen möglichen Websites klaut - und dann im eigenen Angebot zur Verfügung stellt. Denn das Bild wird von der Website genommen und bei Google selbst in hoher Auflösung präsentiert. Und grundsätzlich war es bisher so, dass einer Suchmaschine nur das Ausspielen von Thumbnails erlaubt war. Doch in der Diskussion auf Facebook kam ein interessantes Gegenargument von Rechtsanwalt Thomas Schwenke. Er bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Hinblick auf Videos. Denn hier wurde entschieden, dass Medien auf anderen Seiten ausgespielt werden dürfen - solange sie nicht kopiert, sondern nur eingebettet werden. Hier gibt es zwar auch noch einige Ausschlusskriterien (keine Verfälschung des Kontext, das Bild muss freiwillig vom Urheber online gestellt worden sein) aber solche Probleme dürfte es in der Google Bildersuche eher nicht geben. Es scheint also, als stehe Google's Entscheidung auf relativ rechtssicheren Beinen. https://www.facebook.com/martin.missfeldt/posts/1690107677669642?comment_id=1690195350994208¬if_t=comment_mention¬if_id=1486496799819335

Google bietet immer mehr auf der eigenen Seite

Es ist ohne Frage verständlich, dass Seitenbetreiber mit dieser neuen Art der Bildersuche nicht glücklich sind. Denn wir können davon ausgehen, dass viele Seiten nun einen erheblichen Trafficeinbruch verzeichnen werden. Und etwas dagegen zu tun dürfte sich als schwierig erweisen. Man kann die Bilder zwar löschen oder deindexieren, aber dadurch wird man ja auch keinen Traffic erhalten. Denn Google geht immer mehr in die Richtung, Inhalte im eigenen Angebot darzustellen. Dies kann auf eine Art und Weise geschehen, die den dahinter stehenden Websites zusätzlichen Traffic bringt - Knowledge Graphs sind hierfür ein gutes Beispiel. Doch es kann auch den Traffic der Seiten komplett einbrechen lassen - beispielsweise, indem man die Direct Answers so ausführlich macht, dass weitere Informationen einfach nicht mehr nötig sind. Und so verhält es sich auch mit der neuen Bildersuche. Wer das gewünschte Bild in großer Auflösung gesehen hat, wird sich wahrscheinlich nicht noch auf die dahinter stehende Seite durchklicken - ich würde es jedenfalls nicht tun. Es scheint jedoch so zu sein, dass Google hier nicht gegen die aktuelle Rechtssprechung verstößt. Sonst hätten sie diese Änderung auch sicher nicht vorgenommen. Die Frage ist, wie passend zur gegenwärtigen Lebenswirklichkeit im Internet diese Rechtssprechung noch ist. Denn wenn jeder einfach alles einbetten kann, was auf anderen Websites zu finden ist, dann dürfte das Urheberrecht in seiner jetzigen Form bald Geschichte sein.

Wo ist die Grenze?

Die Frage ist, wo man die Grenze zieht. Auch in diesem Artikel wurden fremde Inhalte eingebunden, nämlich das oben verlinkte Video von Ingo Henze. Dies befindet sich auf YouTube, ist aber auch auf seiner Seite eingebunden (die wir entsprechend verlinkt haben). Was wäre also hier der richtige Ansatz? Nur Ingo's Seite verlinken und auf die Existenz des Videos hinweisen? Das Video einfach nur von YouTube einbinden? Oder das, was wir gemacht haben und für einen guten Kompromiss halten? Es scheint, als müssten sich sowohl die Szene als auch die Gerichte mit diesem Thema noch einmal intensiver befassen, und auch eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Medien herbeiführen. Denn während ich persönlich ein Video oder eine Social Media Diskussion sofort hier einbinden würde, würde ich das mit urheberrechtlich geschützten Bildern keinesfalls tun. Wenn wir zum Beispiel Screenshots von The SEM Post zeigen, dann nur, weil wir uns dafür die Erlaubnis geholt haben. Und es scheint nicht so, als hätte Google vor der Umstellung seiner Bildersuche das Gleiche getan. Hier muss sich also das Recht in den kommenden Jahren fragen, wie sehr die aktuellen Regeln in der Realität verankert sind. Wir dürfen gespannt sein, wo uns diese Kontroverse noch hinführen wird. Was ist eure Meinung? Sagt und in den Kommentaren, was für Regeln ihr bevorzugen würdet!