Wochenrückblick KW 02 2022

von Tim Seidel

Kategorie(n): Wochenreports Datum: 18. Januar 2022

Google Analytics missachtet Datenschutzverordnung

Die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat bekanntgegeben, dass die Einbindung von Google Analytics auf Webseiten gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstößt. Die Entscheidung der Behörden basiert auf einer Musterbeschwerde, welche die Organisation für digitale Rechte namens NOYB einreichte. Google steht in der Kritik, das Schrems II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2020 zu missachten. Darin heißt es, dass US-Unternehmen keine personenbezogenen Daten außerhalb der EU weitergeben dürfen. Es sind vergleichbare Entscheidung in weiteren EU-Ländern zu erwarten, da die Datenschutzbehörden in solchen Fällen länderübergreifend eng zusammenarbeiten. https://onlinemarketing.de/digitalpolitik/google-analytics-verstoesst-gegen-datenschutzrecht

Instagram testet ein neues Feature

Instagram testet ein neues Feature, das Änderungen am Profilraster zulässt. Alessandro Paluzzi (Reverse Engineer) verkündete auf Twitter, dass Instagram die Funktion „Edit Grid“ testet. Diese soll es ermöglichen, das Profilraster zu verändern - per Drag-and-drop. Momentan sind die Beiträge in der Profilansicht noch nach dem Veröffentlichungsdatum geordnet. Durch das neue Feature lassen sich alte Posts beliebig platzieren oder im Profil oben anpinnen. Praktisch wäre die Neuerung vor allem für Marken, die zeitlich flexibel auf bestimmte Themen und Trends reagieren oder stärker auf ihre Produkte aufmerksam machen wollen. https://t3n.de/news/instagram-test-profil-raster-1443214/

Google: Uniqueness garantiert keine besseren Rankings

Google betont häufig die Wichtigkeit einzigartiger Inhalte (Unique Content) einer Website und den Mehrwert gegenüber Mitbewerbern, um gute Rankings zu erzielen. Jetzt hat John Müller jedoch im Rahmen eines SEO-Events von Google erklärt, dass Unique Content nicht automatisch zu besseren Rankings führe und man sich allein darauf beruhen könne. Derartige Algorithmen greifen in den Suchergebnissen nicht, so Müller. Darüber hinaus bestehe dennoch die Möglichkeit, andere Seiten im Falle von Urheberrechtsverstößen zu melden. Diese würden dann von Google abgestraft und aus der Suche entfernt werden. https://www.seo-suedwest.de/7220-google-einzigartigkeit-oder-uniqueness-von-inhalten-sorgt-nicht-automatisch-fuer-bessere-rankings.html Bild: Austin Distel / unsplash.com