Wochenrückblick KW 22 2022

von Tim Seidel

Kategorie(n): Wochenreports Datum: 7. Juni 2022

SEO-Tool Ahrefs führt eigene Suchmaschine "Yep" ein

Das SEO-Tool Ahrefs arbeitet daran, eine eigene Suchmaschine auf den Markt zu bringen. Sie soll den Namen Yep tragen und über einen eigenen Suchindex laufen. Damit wäre sie unabhängig von den bestehenden Mechanismen bei etablierten Suchmaschinen wie Google oder Bing. Ahrefs investiert rund 60 Millionen US-Dollar in das Projekt. Anders als Google verfolge Yep nicht das Geschäftsmodell, Profile für ein Targeting von Werbung zu erstellen. 90 Prozent der generierten Einnahmen sollen die Urheber der Inhalte erhalten, deren Suchergebnisse bei Yep erscheinen. Google ist unter den Suchmaschinen unangefochtener Marktanführer mit mehr als 90 Prozent Marktanteil. Deshalb betrachten SEO-Experten Yep zwar nicht unmittelbaren Konkurrenten, aber dennoch als eine interessante Zusatzoption, um Rankings zu bewerten oder das Suchverhalten mit neuen Ansätzen zu verfolgen. https://www.seo-suedwest.de/8154-yep-ahrefs-bringt-eigene-suchmaschine-auf-den-markt.html

Google empfiehlt Verlinken externer Links ohne ‚nofollow‘

Google weist Websitebetreiber darauf hin, ausgehende Links in der Regel nicht mit einem NoFollow-Tag zu kennzeichnen. Danny Sullivan von Google hat auf Twitter zu dem oft diskutierten Thema Stellung bezogen. Ein Nutzer konfrontierte ihn damit, Wettbewerbern, deren Inhalte beim Erstellen des Beitrags hilfreich waren, keine Links ohne „nofollow“ zu geben, da er die Konkurrenz sonst nicht in den Rankings überholen könne. Sullivan betonte, dass es in solchen Fällen fair und verdient sei, den Link ohne „nofollow“-Code zu platzieren. Umgekehrt sei es allerdings nicht notwendig, den externen Link zu setzen, wenn über die Quelle hinaus noch weitere nützliche Informationen und hochwertiger Content auf der Seite stünde. Außerdem bewerte Google die Qualität einer Website anhand mehrerer Kriterien, so Sullivan in Bezug auf die befürchteten Rankingverluste. https://www.seo-suedwest.de/8152-google-verlinken-auf-zitierte-quellen-ohne-nofollow-ist-gute-seo-praxis.html

BGH-Urteil: Videoplattformen können für Urheberrechtsverstöße haften

Am 02. Juni 2022 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass YouTube, TikTok und andere Video-Sharing-Plattformen für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können. Das Urteil ist wegweisend, da Plattformen nun auch als „Täter“ eingestuft werden und nicht mehr nur „Störer“ sind. Gegen letztere können nur Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Nach dem Urteil können Videoplattformen auch als „Täter“ belangt werden, wenn User illegale oder urheberrechtlich geschützte Werke hochladen. Es können auch Schadenersatzforderungen gegen YouTube & Co. geltend gemacht werden, allerdings nur, wenn die Plattformen auf die Urheberrechtsverletzungen aufmerksam gemacht werden und die Wiedergabe nicht unverzüglich verhindern. https://onlinemarketing.de/digitalpolitik/urteil-youtube-fuer-urheberrechtsverstoesse-haften Bild: Scott Graham / unsplash.com