Wochenrückblick KW 48 2020

von Salomé Razaq

Kategorie(n): Wochenreports Datum: 30. November 2020

Veraltete Kundenrezensionen haben keine negativen Folgen

Haben alte Kundenbewertungen und Rezensionen bei E-Commerce-Seiten einen negativen Effekt auf das Google-Ranking der Seite? Erst einmal haben solche Bewertungen generell keinen Einfluss auf das organische Ranking, egal wie aktuell sie sind. Die einzige Ausnahme stellt die lokale Suche dar, bei welcher durchaus die Bewertungen von Google My Business einbezogen werden.  Bei der normalen Google-Suche allerdings spielen Kundenrezensionen auf Produktseiten eine geringe Rolle, weshalb auch die Aktualität der Reviews für Google unwichtig ist. Alte Bewertungen können teilweise sogar hilfreich sein, erklärte John Müller kürzlich bei den Google SEO Office Hours. https://www.youtube.com/watch?v=i_5ap7c0ynA&t=32m30s 

Twitter vergibt wieder blaue Häkchen

Das blaue Häkchen als Verifizierung auf Twitter ist äußert gefragt, da es das Vertrauen in den Nutzer stärkt und Professionalität bestätigt. Seit einiger Zeit hat Twitter aufgehört diese Badges zu verteilen – das soll sich aber zukünftig wieder ändern. Twitter gab in seinem Help Center bekannt, dass sie ab 2021 wieder Bewerbungen für die Verifizierung annehmen. Um das blaue Häkchen zu erhalten, muss man einer der folgenden Gruppen angehören und die jeweiligen Kriterien erfüllen:
  • Teil der Regierung
  • Firmen, Marken und Organisationen
  • Nachrichtenportale (z. B. Journalisten, Radiosender, Podcasts, TV Shows)
  • Teil der Unterhaltungsbranche (z. B. Film-, Fernseh- und Musikproduktionen)
  • Teil der Sportbranche (z. B. Sportmannschaften, Sportler, Trainer)
  • Aktivisten und einflussreiche Persönlichkeiten (z. B. Influencer, Personen des öffentlichen Lebens)
https://help.twitter.com/en/managing-your-account/about-twitter-verified-accounts 

Google zeigt auch bereits von Seiten entfernte Inhalte an

Auf Twitter stellte ein Nutzer die Frage, wie er verhindern kann, dass alte, indexierte Inhalte, die er bereits von seiner Website gelöscht hat, weiterhin bei den Google SERPs angezeigt werden und noch unter alten Suchbegriffen ranken. John Müller von Google beantwortete die Frage: Falls es dringend erforderlich ist, sollte man die Seite komplett entfernen. Ansonsten könnten auch nach dem Entfernen bestimmter Texte diese Inhalte noch in den Suchergebnissen angezeigt und das sei auch gut so. Wenn ein Unternehmen beispielsweise seinen Namen geändert hat, sollten die Nutzer schließlich immer noch auf die Seite finden können. Wer den Inhalt unbedingt aus den Suchergebnissen entfernen möchte, der müsse radikal seine gesamte Website entfernen. Zu bestimmen, für welche Inhalte eine Seite rankt, ist nämlich nicht möglich. https://twitter.com/abhigupta2304/status/1331865765323018241  Bild: Melanie Lim / Unsplash.com